Studieninstitut Aachen

Kalkulation des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr nach dem neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW

Veranstaltungsdetails

062924

Kalkulation des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr nach dem neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW

30.10.2024 09:00 Uhr

31.10.2024 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

Grundsätze der Einnahmebeschaffung der Kommunen

Entgelte für Einsätze der Feuerwehren

Rechtsgrundlage des Kostenersatzes

Grundlagen der Kostenrechnung

 

Kostenartenrechnung

Einzel- und Gemeinkosten

Werkstoffkosten

Personalkosten

Fremdleistungskosten

Kalkulatorische Abschreibungen

Kalkulatorische Zinsen

Kostenstellenrechnung

Hauptkosten- und Hilfskostenstellen

Betriebsabrechnungsbogen

 

Kostenträgerrechnung

Kostenträgererfassung

Kalkulationszeiträume

Leistungseinheiten

Kalkulationsverfahren

 

Festlegung der Pauschalbeträge als Kostenersatz

Satzungsregelungen

Ziel der Veranstaltung:

Vorstellen der neuen Möglichkeiten nach dem neuen BHKG

Kalkulieren und Erheben von Pauschalbeträgen, die nach kostenpflichtigen Einsätzen

der Feuerwehren erhoben werden sollen. Vermittlung der Kalkulationsmethoden sowie

der betriebswirtschaftlichen Grundlagen. Erstellen eines eigenen

Betriebsabrechnungsbogens im Bereich des Feuerwehrwesens.

Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordnungsämtern,

Finanzabteilungen oder ähnlichen Fachbereichen, die sich mit der Erhebung von

Kostenersatz und Gebühren nach Einsätzen der Feuerwehren befassen und an alle

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die als Einsatzleiter fungieren und als

Einsatzkräfte die Einsatzberichte anfertigen.

555,00 €

Ralf Hüls

Diplom-Verwaltungswirt

Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Anröchte in Alterszeit

Es wird das BHKG benötigt.