Studieninstitut Aachen

Einstiegsqualifizierung / Einsatz von Vermögen

Veranstaltungsdetails

075624

Einstiegsqualifizierung / Einsatz von Vermögen

26.09.2024 09:00 Uhr

26.09.2024 16:00 Uhr

digital

Wenn über einen Leistungsanspruch nach dem SGB II entschieden wird, ist regelmäßig zu prüfen, ob der Antragsteller sich durch Einsatz eigener Mittel selber helfen kann. Die Leistungsberechtigten haben somit zur Bedarfsdeckung ihr Einkommen und Vermögen nach den entsprechenden Vorschriften des SGB II einzusetzen. Das Seminar soll es neuen Mitarbeiter/innen ermöglichen, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang vorhandenes Vermögen der anspruchsberechtigten Person zu berücksichtigen ist. Hierbei werden alle wesentlichen Normen des SGB II zum Vermögen angesprochen. Die Teilnehmenden sollen die rechtlichen Grundlagen zum Vermögenseinsatz kennenlernen und dazu befähigt werden, die Vorschriften rechtssicher anzuwenden. Der Seminarinhalt wird anhand praktischer Fälle und Übungen vertieft.

 

Themenübersicht:

 

- Vermögensbegriff

- Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

- Verwertbarkeit von Vermögen

- Nicht zu berücksichtigendes Vermögen

- Vermögensfreibeträge

- Unwirtschaftlichkeit/besondereHärte

- Darlehen nach § 24 Abs. 5 SGB II

Neue Mitarbeiter/-innen für den Bereich SGB II

75,00 €

Frau Silke Paulus

Die Teilnehmer/innen werden gebeten das SGB II und einen Taschenrechner mitzubringen