Studieninstitut Aachen

Einstiegsqualifizierung / Vorrangige Ansprüche

Veranstaltungsdetails

075224

Einstiegsqualifizierung / Vorrangige Ansprüche

14.11.2024 09:00 Uhr

14.11.2024 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

Es werden die praxisrelevanten Sozialleistungen dargestellt, die den Leistungen nach dem SGB II vorrangig sind. Daneben wird aufgezeigt, wie vorrangige Leistungen geltend gemacht werden. Ferner werden die Grundzüge der Erstattungsansprüche der Leistungsträger nach dem SGB untereinander (§§ 102 ff. SGB X) erläutert.

Die TeilnehmerInnen erhalten die notwendigen Kenntnisse über die relevanten rechtlichen Grundlagen und Ausnahmeregelungen sowie über die aktuelle Rechtsprechung zu diesen Themenbereichen. Das Seminar dient als Hilfestellung im Einzelfall und vermittelt die notwendige Handlungs- und Entscheidungssicherheit.

• Rangverhältnis von Leistungen nach § 5 SGB II

• Regelung des § 12a SGB II

• Abgrenzung zu nicht nachrangigen / nicht leistungsrelevanten Leistungen und solchen Leistungen, die

den SGB II-Bezug bereits ausschließen

• Abgrenzung zu den sozialrechtlichen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 ff. SGB I

• Voraussetzungen einzelner praxisrelevante vorrangige Leistungen, insb. Unterhaltsvorschuss,

Kindergeld, Leistungen der Krankenkassen

• Leistungsantrag nach § 5 Abs. 3 SGB II

• Grundzüge der Erstattungsansprüche der Leistungsträger nach dem SGB untereinander (§§ 102 ff. SGB X)

Neue MitarbeiterInnen, die bereits an der SGB II-Einsteiger- und SGB II-Vertiefungsschulung teilgenommen haben sowie interessierte LeistungssachbearbeiterInnen, die erst seit 6 Monaten im Leistungsbereich tätig sind

90,00 €

Herr Marcel Schröder

Die TeilnehmerInnen werden gebeten, das SGB I, SGB II und das SGB X mitzubringen!