Studieninstitut Aachen

Verwaltungsvollstreckungsrecht - das Zwangsverfahren und Durchsetzung von Ordnungsverfügungen

Veranstaltungsdetails

061824

Verwaltungsvollstreckungsrecht - das Zwangsverfahren und Durchsetzung von Ordnungsverfügungen

28.10.2024 09:00 Uhr

28.10.2024 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

In der Ordnungsverwaltung existieren viele Eingriffsermächtigungen im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht. Auf dieser Grundlage ergehen Gefahrenabwehrverfügungen, die auf die Vornahme, Duldung oder die Unterlassung einer Handlung gerichtet sind. Es gibt Fälle, in denen der Adressat diese ihm auferlegte Pflicht nicht selbst erfüllt oder in denen die Ordnungsbehörde ohne zeitliches Abwarten bis zur Erledigung durch den Adressaten unmittelbar zur Gefahrenabwehr handeln muss. Hier kommt der sog. Verwaltungszwang auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (VwVG NRW) zur Anwendung.

 

Die Teilnehmenden sollen durch das Seminar Sicherheit bei der Vollstreckung von Ordnungsverfügungen erlangen, die Zulässigkeit des Verwaltungszwanges beurteilen können und die Auswahl des richtigen Zwangsmittels treffen können.

 

1) Zulässigkeit des Verwaltungszwangs

- Gestrecktes Vollstreckungsverfahren (§ 55 Abs. 1 VwVG NRW)

- Abgekürztes Vollstreckungsverfahren (Sofortvollzug)

 

2) Die drei Arten von Zwangsmitteln

- Ersatzvornahme (§ 59 VwVG NRW)

- Zwangsgeld (§ 60 VwVG NRW) Ersatzzwangshaft (§ 61 VwVG NRW)

- Unmittelbarer Zwang (§§ 62, 66 ff. VwVG NRW)

 

3) Das Zwangsverfahren

- Androhung der Zwangsmittel (§ 63 VwVG NRW)

- Festsetzung der Zwangsmittel (§ 64 VwVG NRW)

- Anwendung der Zwangsmittel (§ 65 VwVG NRW)

Interessierte Mitarbeiter*innen aus Kommunalverwaltungen im Innen- und Außendienst, insbesondere aus (Sonder-) Ordnungsbehörden, Bauordnungsämtern etc.

175,00 €

Frau Susanne Aumann

Hinweis: Die genannten Themen sind als Fahrplan zu verstehen und können durch Fragen im Seminar ergänzt werden. Selbstverständlich können Fragen und Fälle aus der Praxis, die besprochen werden sollen, vorher beim Studieninstitut angemeldet werden.