Studieninstitut Aachen

Der kommunale Stellenplan -Personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument zwischen Kommunal-, Haushalts-, Beamten-, Tarif- und Personalvertretungsrecht

Veranstaltungsdetails

021924

Der kommunale Stellenplan -Personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument zwischen Kommunal-, Haushalts-, Beamten-, Tarif- und Personalvertretungsrecht

26.08.2024 10:00 Uhr

26.08.2024 17:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

Der mit der Haushaltssatzung zu beschließende Stellenplan ist für die Personalwirtschaft der Kommunalverwaltung von großer Bedeutung. Trotz seiner erheblichen Relevanz bleiben die rechtlichen Rahmenbedingungen des Stellenplans jedoch häufig im Dunkeln.

 

So stellt sich die Frage, wie verbindlich der Stellenplan eigentlich ist. Wird die gesetzliche Organisationskompetenz des Hauptverwaltungsbeamten hierdurch eingeschränkt? Kann man sich als Mitarbeitender auf den Stellenplan berufen, wenn es um eine Beförderung oder Höhergruppierung geht? Wie werden befristete Arbeitsverhältnisse und Sonderurlaub darin abgebildet? Welchen Inhalt und welche Rechtswirkungen haben Stellenplanvermerke? Gibt es über- oder außerplanplanmäßige Stellen?

 

Insbesondere für Personalverantwortliche sind detaillierte Kenntnisse der Rechtsmaterie Stellenplan unerlässlich. Wenn Sie – in welcher Funktion auch immer – mit dem Stellenplan in Berührung kommen, wird Sie dieses Seminar in Ihrer täglichen Praxis unterstützen.

 

 

Feedbacks von Teilnehmenden entsprechender früherer Seminare:

- „Das fachliche Niveau der Veranstaltung war sehr hoch“

- „Gefallen hat mir die hervorragende Struktur!“

- „Anspruchsvoll, aber trotzdem gut verständlich“

- „Sehr guter Dozent mit klarer Sprache“

- „Absolut empfehlenswert!“

- „Eine kurzweilige und erfrischende Veranstaltung!“

 

 

- Was genau ist eigentlich eine „Stelle“?

- Müssen Stellen für befristet Beschäftigte, Halbtagsbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte,

beurlaubte Mitarbeitende, Berufsrückkehrende, Mitarbeitende in Altersteilzeit und

Mitarbeitende im Rahmen von Förderprogrammen im Stellenplan ausgewiesen werden?

- Vermerke im Stellenplan - Einschränkung und Erweiterung von Stellenplanausweisungen.

- Erweiternde und einschränkende Regelungen zum Stellenplan in der Haushaltssatzung – Was

ist zulässig und sinnvoll?

- Die Rolle des Personalrats – Wie ist er an der Aufstellung des Stellenplans in welcher Weise zu

beteiligen?

- Wie viel Transparenz ist zulässig? Stellenplan, Stellenübersicht und Datenschutz.

- Können sich Bedienstete zur Begründung eines Beförderungs- oder Höhrgruppierungsanliegens

auf den Stellenplan berufen?

- Nur Tradition oder rechtliche Notwendigkeit? Die „Planstelleneinweisung“ für die/den

einzelne/n Bedienstete/n.

- Wie verbindlich ist der Stellenplan?

- Wann wird vom Stellenplan abgewichen, wann nicht?

- Stellenplan und Umsetzung von Bediensteten innerhalb der Verwaltung.

- Die Auswirkungen der „Tarifautomatik“ nach dem TVöD.

- In welchen Fällen ist eine Abweichung vom Stellenplan zulässig, in welchen Fällen ist sie es nicht?

- Das Spannungsverhältnis zwischen Stellenplan und Organisationskompetenz des Hauptverwaltungsbeamten.

- Die „Vorgreiflichkeitswirkung“ von Stellenplanausweisungen in Bezug auf

personal-organisatorische Entscheidungen des Hauptverwaltungsbeamten.

 

Die Änderung des Stellenplans während des Haushaltsjahres: Wann ist sie erforderlich, wann nicht? Muss hierzu eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden?

Mitarbeitende aus den Bereichen Personalwirtschaft, Organisation und Finanzen, Mitglieder der Personalräte.

240,00 €

Herr Georg Gruber-Pickartz