Studieninstitut Aachen

Kostenersatz nach § 103 I S. 1 SGB XII sowie § 104 i.V.m. § 103 SGB XII

Veranstaltungsdetails

072124

Kostenersatz nach § 103 I S. 1 SGB XII sowie § 104 i.V.m. § 103 SGB XII

02.09.2024 09:00 Uhr

02.09.2024 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

In diesem Seminar soll zunächst vermittelt werden, dass es den Kostenersatz als eigenständigen Anspruch neben dem Kostenerstattungsanspruch gibt.

 

Als Einführung in das Thema wird die Notwendigkeit des Kostenersatzes an praxisrelevanten Fallkonstellationen herausgestellt.

 

Anschließend werden verschiedene Problemstellungen mit Praxisbezug diskutiert und gelöst.

 

Unter Anwendung der aktuellen Rechtsprechung und Kommentierung werden sodann auch die §§ 103 und 104 SGB XII voneinander abgegrenzt.

 

Dieses Seminar hat den Anspruch, einen vollumfänglichen Einblick in die beiden relevanten Paragraphen zu gewähren und zur künftigen sicheren Nutzung zu befähigen.

 

Mitarbeiter*innen aus den Leistungsabteilungen des SGB XII, hier: Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

155,00 €

Herr David Arz