Studieninstitut Aachen

Baustelle Schule - eine Daueraufgabe unter Beachtung baurechtlicher Grundlagen und Berücksichtigung der neuen Schulbaurichtlinie NRW 2024

Veranstaltungsdetails

031424

Baustelle Schule - eine Daueraufgabe unter Beachtung baurechtlicher Grundlagen und Berücksichtigung der neuen Schulbaurichtlinie NRW 2024

05.12.2024 09:00 Uhr

05.12.2024 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

Kein Bauvorhaben ist von seinen baurechtlichen Anforderungen so komplex wie der Schulbau. Durch die Förderprogramme, wie Gute Schule 2025, und dem Aufarbeiten des Sanierungsstaus stehen Hochbauabteilung / Gebäudemanagement vor großen Herausforderungen. Hinzu kommen laufend neue rechtliche Vorgaben, die nicht nur in der Antragstellung und Ausführung, sondern auch in der Benutzung und Unterhaltung der Schule langfristig berücksichtigt werden müssen. Das Seminar gibt einen aktuellen rechtlichen Überblick über die zu berücksichtigenden Punkte in Bezug auf Antragstellung, Barrierefreiheit und Barrierefrei-Konzept sowie der Sonderbauverordnung. Außerdem wird ein Ausblick auf die angedachten Änderungen der im Sommer anstehenden Novellierung der Landesbauordnung NRW gegeben. Die Teilnehmer/innen erwerben das notwendige Wissen zu den gesetzlichen Regelungen und Neuregelungen für den Schulbau, um in der Praxis Entscheidungen zügig und rechtssicher treffen zu können.

 

Wesentliche Inhalte:

  • Schulbaurichtlinie NRW 2020
    • Anwendungsbereich
    • Von Klassenräumen zu Lernbereichen
    • Erschließungsplan
    • Technische Anlagen
  • Barrierefreiheit
    • Rechtliche Herleitung
    • Anwendung der DIN 18040-1
    • Öffentliche und private Bereiche in Schulen
    • Anforderungen an ein Barrierefrei-Konzept
  • Anwendung der Sonderbauverordnung (SBauVO Teil 1) auch in Schulgebäuden
    • Foyer und Turnhalle als temporäre Veranstaltungsorte
    • Rettungswege von Versammlungsstätten
    • Zuständigkeiten
    • Brandschutzordnung
  • Novellierung der Landesbauordnung NRW zum 01.07.2021

Antrag auf Anerkennung durch die Architektenkammer wird beantragt.

Insbesondere Mitarbeiter*innen kommunaler Schulbehörden sowie des Gebäudemanagements sowie Mitarbeiter*innen der unteren Bauaufsichtsbehörden und Entwurfsverfassende

175,00 €

Herr Manfred Müser, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen sowie Fachdienstleiter Bauordnung und Denkmalschutz, Stadt Voerde